Blei als Gefahrgut?
Die Diskussion, ob Blei als Gefahrgut einzustufen ist, geht schon länger. Jetzt scheint es eine Entscheidung zu geben, die allerdings vielen nicht gefällt.
Blei als Gefahrgut: Was die neue einstufung von Blei seit September 2025 für Sie bedeutet.
Seit dem 1. September 2025 gelten neue, weitreichende Regelungen für den Umgang und Transport von Blei und bleihaltigen Erzeugnissen. Eine Änderung im europäischen Chemikalienrecht hat dazu geführt, dass Blei nun in vielen Fällen als umweltgefährdendes Gefahrgut eingestuft wird. Für Unternehmen, die Blei verarbeiten, transportieren oder in ihren Produkten verwenden, ergeben sich daraus dringende Handlungsbedarfe. Als Ihr Experte im Gefahrgutrecht bringe ich für Sie Licht ins Dunkel und zeige auf, was sich konkret geändert hat und was Sie jetzt tun müssen.
Die rechtliche Grundlage: 21. ATP zur CLP-Verordnung
Die entscheidende Änderung geht auf die 21. Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ATP) der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zurück [1]. Diese wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/197 der Kommission vom 19. Oktober 2023 rechtskräftig umgesetzt und ist nach einer 18-monatigen Übergangsfrist seit dem 1. September 2025 für alle Akteure in der EU verpflichtend anzuwenden [2].
Diese Neuregelung führt eine harmonisierte Einstufung für metallisches Blei ein, die es in sich hat. Die bereits bestehende Einstufung als reproduktionstoxisch wird nun um die Eigenschaft "umweltgefährdend" ergänzt.
Neue Einstufung: Nicht jedes Blei ist gleich

Diese Einstufung hat zur Folge, dass bleihaltige Gemische oder Legierungen bereits ab sehr geringen Konzentrationen als umweltgefährdend gelten und somit zu Gefahrgut werden:
- Ab 0,25 % Blei in massiver Form
- Ab 0,025 % Blei in Pulverform

Konsequenzen für den Transport: UN 3077 rückt in den Fokus
Für den Transport bedeutet dies, dass viele bisher nicht kennzeichnungspflichtige Materialien nun als Gefahrgut der Klasse 9 unter die UN-Nummer 3077 (UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G.) fallen. Dies zieht eine Reihe von Verpflichtungen nach sich, die von den am Gefahrguttransport Beteiligten zu erfüllen sind z.B.:
Kennzeichnung: Verpackungen müssen mit dem Gefahrzettel 9A (Umweltgefährdend) und der UN-Nummer versehen werden.
Verpackung: Es müssen bauartgeprüfte Verpackungen verwendet werden, die den Vorschriften des ADR entsprechen (sofern nicht eine Sondervorschrift eine Freistellung schafft)
Beförderungspapier: Im Beförderungspapier muss der Stoff korrekt deklariert werden (z.B. "UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Blei), 9, III, (E)").
Fahrzeug-Kennzeichnung: Bei Mengen über den Freigrenzen müssen die Fahrzeuge mit orangefarbenen Warntafeln gekennzeichnet werden.
Fahrerschulung: Der Fahrer benötigt eine gültige ADR-Bescheinigung (bei Transporten über den Freigrenzen)
Eine wichtige Erleichterung: Die Multilaterale Vereinbarung M366
Um die praktischen Auswirkungen dieser neuen Regelung abzufedern, haben mehrere europäische Staaten die Multilaterale Vereinbarung M366 unterzeichnet [3]. Diese Vereinbarung schafft unter bestimmten Bedingungen erhebliche Erleichterungen für den Transport von bleihaltigen Metalllegierungen, die unter UN 3077 fallen.
Bedingungen für die Anwendung von M366:
- Es handelt sich um eine Metalllegierung in fester Form.
- Die Legierung erfüllt keine Kriterien einer anderen Gefahrgutklasse als Klasse 9.
- Die Legierung ist schwer in Wasser löslich.
- Der Transport erfolgt in staubdichten und wasserbeständigen Verpackungen oder als lose Schüttung.
Sind diese Bedingungen erfüllt, dürfen die Legierungen ohne Anwendung der sonstigen ADR-Vorschriften befördert werden. Es muss lediglich eine Kopie der Vereinbarung mitgeführt werden.
Die M366 ist bis zum 31. August 2027 befristet und gilt nur für Transporte innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten. Die folgende Tabelle zeigt alle Staaten, die die Vereinbarung bisher unterzeichnet haben [4]:

Damit haben aktuell neun Staaten die Vereinbarung unterzeichnet. Für Transporte in oder durch Länder, die nicht auf dieser Liste stehen, gelten die vollen ADR-Vorschriften.
Österreich - kein Unterzeichner-Staat der M366
Zum Zeitpunkt dieses Artikels hat Österreich die M366 nicht unterzeichnet - das heißt für alle Transporte in, nach oder von Osterreich in andere Länder - volles ADR-Programm.
Prüfen Sie jetzt, ob die Einstufung von Blei für Sie Folgen hat ...
Die neue Einstufung von Blei ist keine Kleinigkeit, sondern eine fundamentale Änderung mit weitreichenden Konsequenzen für die gesamte Lieferkette. Unternehmen sind dringend angehalten, ihre Produkte, Gemische und Abfallströme zu überprüfen und ihre Prozesse an die neue Rechtslage anzupassen.

Ihre nächsten Schritte sollten sein:
- Stoff- und Produktanalyse: Identifizieren Sie alle Produkte und Materialien mit einem Bleigehalt über den relevanten Grenzwerten.
- Prozessanpassung: Implementieren Sie die notwendigen Änderungen bei Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation.
- Mitarbeiterschulung: Stellen Sie sicher, dass alle beteiligten Mitarbeiter über die neuen Vorschriften informiert und geschult sind.
- Prüfung von Erleichterungen: Klären Sie, ob für Ihre Transporte die Multilaterale Vereinbarung M366 in Frage kommt.
Werden Sie zum Fels in der Brandung!
Ganz schön viel Stoff für ein bisschen „Heavy Metal“, oder? Wenn selbst massives Blei plötzlich die Spielregeln ändert, wird eines klar: Im Gefahrgutrecht ist das einzige Beständige der Wandel.
Hand aufs Herz: Wollen Sie bei jeder neuen ADR-Änderung ins Schwitzen geraten? Oder wollen Sie derjenige sein, der im Unternehmen gelassen sagt: „Keine Sorge, ich hab das im Griff“?
Machen Sie Schluss mit dem Rätselraten bei M-Faktoren und Einstufungsfallen. In unserer VIP-Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten verwandeln wir dieses Paragraphen-Dickicht in echtes Experten-Know-how. Praxisnah, verständlich und mit dem Ziel, Sie zum unverzichtbaren Sicherheits-Anker Ihrer Firma zu machen.
Vom Leser zum Leader – Sichern Sie sich jetzt Ihr Experten-Wissen:
Zwischenzeitlich wünschen wir Ihnen sichere, rechtskonforme, un- und zwischenfallsfreie Gefahrguttransport.
Liebe Grüße
Sieglinde Eisterer + Team