Batterien richtig transportieren
Brandgefährlich oder harmlos? Batterien richtig klassifizieren, verpacken und kennzeichnen
Wer heute an Batterien denkt, hat meist das Bild eines smarten Tesla oder des eigenen Smartphones im Kopf. Doch seit Alessandro Volta um 1800 die erste „Batterie“ erfand, hat sich die Welt drastisch gewandelt. John B. Goodenough legte 1980 die Basis für die Lithium-Ionen-Batterie, und heute sind diese Energiespeicher aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken – vom Akkuschrauber bis zum Flugzeug.
Doch wo viel Energie auf kleinem Raum gespeichert ist, lauert auch Gefahr. Batterien sind „gefährlich“. Ein falscher Handgriff, eine Beschädigung oder schlichtweg Hitze können dazu führen, dass aus dem nützlichen Helfer ein brandschatzendes Ungeheuer wird. Deshalb ist der Transport streng reglementiert – und mit dem ADR 2025 ist eine neue Ära angebrochen. Tauchen wir ein in die faszinierende (und manchmal verwirrende) Welt des Gefahrguttransports.
1. Die „Diven“ unter den Energiespeichern: Lithium-Batterien
Lithium-Batterien sind die unangefochtenen Stars der modernen Technik. Sie sind leicht, haben eine hohe Energiedichte und eine geringe Selbstentladung. Aber sie sind auch echte Diven: Sie mögen keine Hitze (über 70°C), keine Stöße und erst recht kein falsches Ladegerät.
Warum sind sie so streng reguliert?
Ein Brand bei Lithium-Batterien ist kein Lagerfeuer, sondern ein chemischer Prozess, der Temperaturen bis zu 1400 °C erreichen kann. Es entstehen toxische Gase, und das Feuer kann auch lange nach einer Beschädigung noch ausbrechen.
Im ADR (dem Regelwerk für den Straßentransport) unterscheiden wir zwei Haupttypen:
Lithium-Ionen-Batterien (wiederaufladbar): Zu finden in Laptops, E-Autos und Handys. Sie laufen unter UN 3480 (als reine Batterie) oder UN 3481 (in oder mit Ausrüstungen).
Lithium-Metall-Batterien (nicht wiederaufladbar): Die klassischen Knopfzellen in Uhren oder Langzeit-Batterien. Sie hören auf UN 3090 bzw. UN 3091.
Beide gehören zur Klasse 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe). Ohne einen bestandenem UN 38.3 Test ist der Transport übrigens grundsätzlich verboten – es sei denn, es handelt sich um Prototypen oder Abfall unter strengen Auflagen.

2. Der neue Herausforderer: Natrium-Batterien (ADR 2025)
Mit dem ADR 2025 betritt ein neuer Spieler das Feld: die Natrium-Ionen-Batterie. Sie gelten als sicherer, nutzen günstigere Rohstoffe (kein Kobalt!) und funktionieren auch bei tiefen Temperaturen gut. Der Nachteil? Sie haben noch eine geringere Energiedichte als ihre Lithium-Cousins.
Wichtig für den Transport: Sie wurden im ADR 2025 endlich aus dem Schatten geholt und haben eigene UN-Nummern bekommen:
UN 3551: Natrium-Ionen-Batterien (allein).
UN 3552: Natrium-Ionen-Batterien in oder mit Ausrüstungen.
Achtung Verwechslungsgefahr!
Bitte nicht verwechseln mit UN 3292 (Batterien, die metallisches Natrium enthalten). Diese gehören zur Klasse 4.3, da sie bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln. Ein kleiner Unterschied im Namen, ein riesiger Unterschied für die Feuerwehr! Wenn Natrium-Metall-Batterien nass werden, entsteht Wasserstoff und es besteht Explosionsgefahr.
3. Die Klassiker: Batterien gefüllt mit Säure oder Alkalien
Bevor Lithium den Markt eroberte, waren Nassbatterien der Standard. Sie sind schwer, aber robust.
UN 2794: Batterien, nass, gefüllt mit Säure (z.B. klassische Autobatterien) – Klasse 8 (Ätzend).
UN 2795: Batterien, nass, gefüllt mit Alkalien – ebenfalls Klasse 8.
UN 2800: Auslaufsichere Nassbatterien.
Das Risiko hier ist weniger das Feuer, sondern die ätzende Flüssigkeit, die bei Beschädigung austritt.

4. Batterien ohne Klassifizierung: Die Unkomplizierten
Gute Nachrichten: Nicht jede Batterie ist sofort ein Gefahrgut-Albtraum.Herkömmliche Alkali-Mangan-Batterien (die typischen AA-Batterien aus dem Supermarkt), Zink-Kohle oder Nickel-Cadmium-Batterien haben oft keine zugewiesene UN-Nummer und unterliegen, solange sie trocken sind, oft nicht den strengen Regeln des ADR. Dennoch gilt auch hier: Kurzschlüsse vermeiden!
Neu auf dem Markt und wieder die „gefährliche Variante“
Mittlerweile sind auch die AA- und AAA-Batterien als aufladbare Variante auf den Markt gekommen und diese gehören dann wieder zur „Abteilung Lithium-Ionen-Batterien“.
5. Der große Batterie-Check: Alle UN-Nummern auf einen Blick
Damit Sie im Dschungel der Bezeichnungen nicht den Überblick verlieren, haben wir die wichtigsten Batterietypen und ihre Klassifizierung gemäß der aktuellen Gefahrgutliste zusammengefasst. Hier finden Sie die entscheidenden UN-Nummern, Gefahrzettel und Verpackungsanweisungen.
| UN (1) | Benennung und Beschreibung (2) | GZ (5) | SV (6) | VA (8) |
| 2794 | BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE, elektrische Sammler | 8 | 295, 598 | P801 |
| 2795 | BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, GEFÜLLT MIT ALKALIEN, elektrische Sammler | 8 | 295, 401, 598 | P801 |
| 2800 | BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, AUSLAUFSICHER, elektrische Sammler | 8 | 238, 295, 598 | P003, P801 |
| 3028 | BATTERIEN (AKKUMULATOREN), TROCKEN, KALIUMHYDROXID, FEST, ENTHALTEND, elektrische Sammler | 8 | 295, 304, 598 | P801 |
| 3090 | LITHIUM-METALL-BATTERIEN (einschließlich Batterien aus Lithiumlegierung) | 9A | 188, 230, 310, 376, 377, 387, 636, 677 | P903, P908, P909, P910, P911, LP903, LP904, LP905, LP906 |
| 3091 | LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN oder MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT | 9A | 188, 230, 310, 360, 376, 377, 387, 390, 677 | P903, P908, P909, P910, P911, LP903, LP904, LP905, LP906 |
| 3292 | BATTERIEN, DIE METALLISCHES NATRIUM ODER NATRIUMLEGIERUNGEN ENTHALTEN | 4.3 | 239, 295, 401 | P408 |
| 3480 | LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien) | 9A | 188, 230, 310, 348, 376, 377, 387, 636, 677 | P903, P908, P909, P910, P911, LP903, LP904, LP905, LP906 |
| 3481 | LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN oder MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT | 9A | 188, 230, 310, 348, 360, 376, 377, 387, 390, 670, 677 | P903, P908, P909, P910, P911, LP903, LP904, LP905, LP906 |
| 3551 | NATRIUM-IONEN-BATTERIEN mit einem organischen Elektrolyt | 9A | 188, 230, 310, 348, 376, 377, 400, 401, 636, 677 | P903, P908, P909, P910, P911, LP903, LP904, LP905, LP906 |
| 3552 | NATRIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN oder MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT | 9A | 188, 230, 310, 348, 360, 376, 377, 400, 401, 670, 677 | P903, P908, P909, P910, P911, LP903, LP904, LP905, LP906 |
| 3536 | LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT | 9 | 389 | (Verpackung verboten) |
| 3171 | BATTERIEBETRIEBENES FAHRZEUG oder BATTERIEBETRIEBENES GERÄT | – | 388, 666, 667, 669 | (Verpackung verboten) |
| 3556 | FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-IONEN-BATTERIEN | 9A | 388, 666, 667, 669 | P912 |
| 3557 | FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-METALL-BATTERIEN | 9A | 388, 666, 667, 669 | P912 |
| 3558 | FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH NATRIUM-IONEN-BATTERIEN | 9A | 388, 404, 666, 667, 669 | P912 |
| – | ANDERE BATTERIEN ohne UN Nummer (z.B. Alkali-Mangan, Zink-Kohle) | – | – | – |
Legende:
-
GZ (Gefahrzettel): Das Label, das außen angebracht werden muss (z.B. Klasse 8 für Ätzend, 9A für Lithiumbatterien).
-
SV (Sondervorschriften): Spezielle Regelungen im ADR, die Ausnahmen, Erleichterungen oder zusätzliche Bedingungen definieren (z.B. SV 188 für kleine Batterien).
-
VA (Verpackungsanweisungen): Die genaue Anleitung, wie und worin die Ware verpackt werden muss (z.B. P903 für intakte Lithiumbatterien).
6. Status-Check für Batterien: Neu, Abfall oder Beschädigt?
Hier macht der Gesetzgeber gewaltige Unterschiede. Eine neue Batterie ist wie ein rohes Ei – vorsichtig behandeln. Eine beschädigte Batterie ist wie ein rohes Ei, das bereits Risse hat und Salmonellen enthält.
Beschädigte / Defekte Batterien (SV 376)
Wenn eine Batterie aufgebläht ist, ausläuft oder heiß wird, ist Alarmstufe Rot.
Leicht beschädigt: Verpackung nach P908 oder LP905.
Schwer beschädigt (neigt zur schnellen Zerlegung/Brand): Hier greift die Verpackungsanweisung P911 oder LP906. Manchmal ist sogar eine Behördengenehmigung nötig.Seit 2025 neu: Wenn eine Batterie als „kritisch defekt“ eingestuft wird, fällt sie unter die Beförderungskategorie 0 (absolutes Hochrisiko).
Recycling und Entsorgung von Lithium-Batterien (SV 636 / SV 377)
Für den Weg zum Recyclinghof gibt es Erleichterungen, aber keine Freifahrtscheine.
- Kleine Batterien (Mix) bis 500g können unter der Sondervorschrift 636 vereinfacht transportiert werden (z.B. in Fässern mit Polstermaterial).
- Größere Batterien (über 500g) fallen unter die Sondervorschrift 377 und müssen so verpackt sein, dass Kurzschlüsse verhindert werden.

Die zusätzliche Kennzeichnung ist hier essenziell: z.B. „LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG“ oder „NATRIUM-IONEN-BATTERIEN ZUM RECYCLING“ muss deutlich auf dem Versandstück stehen.
7. Versteckte Gefahr: Batterien in Geräten und Fahrzeugen
Oft sieht man die eigentliche Gefahrenquelle gar nicht. Sie steckt fest im Akkuschrauber, im Laptop oder ist im E-Bike verbaut. Hier unterscheidet das Gefahrgutrecht ganz genau, ob die Batterie einzeln, in einem Gerät oder in einem Fahrzeug transportiert wird.
Batterien in Ausrüstungen (Geräten)
Lithium-Batterien und Natrium-Ionen-Batterien, die in Geräten (im ADR als „Ausrüstungen“ bezeichnet) verbaut oder mit diesen verpackt sind – wie zum Beispiel in einem Akkuschrauber –, haben andere UN-Nummern als die reinen Batterien:
UN 3481: Lithium-Ionen-Batterien in/mit Ausrüstungen
UN 3091: Lithium-Metall-Batterien in/mit Ausrüstungen
UN 3552: Natrium-Ionen-Batterien in/mit Ausrüstungen

Fahrzeuge mit Batterieantrieb
Geht es eine Nummer größer, greifen wieder andere Regeln. Früher war das oft kompliziert, aber heute gibt es spezifische UN-Nummern für Fahrzeuge (vom E-Scooter bis zum Elektroauto).
UN 3171: Batteriebetriebenes Fahrzeug (für Nassbatterien oder Natrium-Metall).
UN 3556 / 3557 / 3558: Die neuen Nummern für Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-, Lithium-Metall- oder Natrium-Ionen-Antrieb.
Wichtig: Ein E-Bike im Karton ist als Ladung ebenfalls Gefahrgut! Es muss in der Regel in einer geeigneten Verpackung transportiert und entsprechend gekennzeichnet sein (mit dem Klasse 9A Aufkleber und UN 3556).
8. Erleichterungen: Die „Sondervorschrift 188“
Der „Joker“ im Batterietransport ist die Sondervorschrift 188 (SV 188). Sie gilt für „kleine“ Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien (Zellen ≤ 20 Wh, Batterien ≤ 100 Wh). Wenn diese Bedingungen erfüllt sind (und die Verpackung stimmt), ist man von den meisten ADR-Vorschriften befreit. Das ist der Grund, warum Ihr neues Handy per Post kommen kann, ohne dass der Paketbote einen Gefahrgutschein braucht.
In den meisten Fällen ist jedoch ein spezielles Batteriekennzeichen auf der Verpackung erforderlich.

Ein kurzer Blick über den Tellerrand: Luft und See
Achtung: Dieser Artikel bezieht sich auf die Straße (ADR). Sobald Ihre Batterien das Festland verlassen, ändern sich die Spielregeln drastisch.
-
Luftfracht (IATA): Hier sind die Regeln extrem streng. Beschädigte Batterien sind im Flugzeug absolut verboten (Sondervorschrift A123). Auch für normale Lithium-Batterien gelten scharfe Restriktionen.
-
Seefracht (IMDG-Code): Auch hier gelten teilweise andere Vorschriften oder die Reedereien äußern „Sonderwünsche“.
Expertenwissen ist der beste Feuerlöscher
Der Transport von Batterien ist ein komplexes Feld, das sich ständig wandelt – die Änderungen 2017 führten neue Piktogramme ein, bei jeder ADR Änderung gab es für Batterien geänderte Vorschriften und 2025 kamen die Natrium-Ionen-Batterien und eine Reihe von Fahrzeugen dazu. Wer hier den Überblick verliert, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall schwere Brände.
Das bloße Wissen um eine UN-Nummer reicht oft nicht aus. Welches Verpackungsmaterial ist leitfähig? Wie erkenne ich eine kritische Batterie? Welche Ausnahme darf ich nutzen?
Möchten Sie den Funken überspringen lassen – aber nur im übertragenen Sinne?
Vermeiden Sie, dass Ihre Ladung „heiß“ wird. In unserer kommenden Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung und Fortbildung widmen wir uns intensiv dem Thema Batterietransport. Wir entwirren für Sie den Paragrafen-Dschungel des ADR 2025 und zeigen Ihnen praxisnah, wie Sie Lithium, Natrium & Co. sicher von A nach B bringen.
Gehen Sie auf Nummer sicher und melden Sie sich jetzt an:👉 Hier klicken für Termine und Anmeldung zur Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung
Zwischenzeitlich wünschen wir Ihnen sichere, rechtskonforme, un- und zwischenfallsfreie Gefahrguttransport.
Liebe GrüßeSieglinde Eisterer + Team