Gefahrgut-Klassifizierung-Identifizierung
Was wir über Gefahrgut-Klassifizierung-Identifizierung
schon erfahren haben …
Einteilung in Gefahrgutklassen
Im Artikel Gefahrgut ja oder nein haben wir gelernt, dass die gefährlichen Güter grundsätzlich in
Gefahrgutklassen eingeteilt sind.
Insgesamt gibt es 9 Gefahrgutklassen, wobei es tatsächlich auf Grund der Tatsache, dass es in einigen Klassen Unterklassen gibt, in Wahrheit 13 sind.
Wir haben auch bereits gehört, dass die Umweltgefahr zusätzlich zu berücksichtigen ist, und dass ein Stoff oder Produkt, welches nur umweltgefährdend ist, der Klasse 9 zugeordnet werden muss.
UN Nummern-System
Es wurde auch festgestellt, dass Stoffe und Gegenstände, die als Gefahrgut gelten, einer UN-Nummer zugeordnet sind, und dass diese UN-Nummern von den United Nations vergeben werden.
Das Sicherheitsdatenblatt
Normalerweise finden wir im Abschnitt 14 eines aktuellen und vollständig ausgefüllten Sicherheitdatenblattes alle Angaben, die wir für die Klassifzierung unserer Produkte brauchen.
Weitere Informationen zur Gefahrgut-
Klassifizierung-Identifizierung notwendig
Mit der Information, zu welcher Klasse (mit oder ohne Nebengefahren) ein Produkt gehört und welche UN Nummer ihm zugeordnet ist, ist es noch nicht getan.
Um die Schlüsselfrage: Gefahrgut ja oder nein
vollständig zu beantworten, benötigen wir noch weiter Daten …
Unterteilungen in den Gefahrgutklassen
Die einzelnen Klassen weisen Unterteilungen wie folgt auf,
die zur vollständigen Klassifizierung benötigt werden:
Klasse 1:
Einteilung in Unterklasse 1.1 bis 1.6
Einteilung nach Verträglichkeitsgruppen A — S
Klasse 2:
Einteilung nach Gefahrzettel
- rot — GZ 2.1 (entzündbares Gas)
- grün — GZ 2.2 (nicht entzündbar, nicht giftige Gase)
- weiß — GZ 2.3 (giftiges Gas)
Einteilung nach Aggregatzustand
verdichtet, verflüssigt etc., Gegenstände: z.B. Druckgaspackungen
Klasse 3, 4.1 bis 5.1, 6.1, 8 und 9:
Einteilung nach Gefahrengrad
- hohe Gefahr— Verpackungsgruppe I
- mittlere Gefahr — Verpackungsgruppe I
- geringe Gefahr— Verpackungsgruppe III
Gegenstände haben grundsätzlich keine Verpackungsgruppe
Selbstzersetzliche Stoffe der Klasse 4.1 und Organische Peroxide der Klasse 5.2:
- Einteilung nach Typ A— G
- keine Temperaturkontrolle notwendig/Temperaturkontrolle notwendig
- Tabellen der bereits zugeordneten Stoffe
Klasse 6.2:
- Kategorie A— Dauerhafte Behinderung, lebensbedrohlich oder tödlich
- Kategorie B — die nicht unter A fallen
Klasse 7:
- Freistellung
- Versandstück-Art
- Besondere Form
- Spaltbarkeit
- Kategorien
Klasse 9:
Sammlung von verschiedene gefährlichen Stoffen, (welche nicht in andere Klassen passen) mit unterschiedlichen Unterteilungen (z.B. Asbest, schäumbare Polymerkügelchen, Fahrzeuge, Lithiumbatterien, umweltgefährdende Stoffe etc.)
Eintragungsarten
Auch im UN Nummersystem gibt es eine Art Unterteilung, die sich auf der Art der Versandbezeichnung bezieht. (namentlich genannter Stoff oder Stoffgruppe oder allgemeine Eintragungen),
Die Eintragungen der Stoffe und Produkte sind in 4 verschiedene Gruppen aufgeteilt.
Die Buchstabenfolge n.a.g. bezeichnet hier: nicht anderweitig genannt
(1) Einzeleintragungen: namentlich genannter Stoff
Beispiele:
UN 1697 CHLORACETOPHENON
UN 1494 NATRIUMBROMAT
UN 1203 BENZIN
(2) Gattungseintragung: namentlich genannte Stoffgruppe
Beispiele:
UN 1266 PARFÜMERIEERZEUGNISSE
UN 1263 FARBE
UN 3102 ORGANISCHES PEROXID, TYP B, FEST
(3) Stoffgruppenspezifische n.a.g.-Eintragung
Beispiele:
UN 3276 NITRILE, GIFTIG, N.A.G. (……….)
UN 2025 QUECKSILBERVERBINDUNG, FEST, N.A.G. (………/………)
UN 3283 SELENVERBINDUNG, FEST, N.A.G (……./…….)
(4) Allgemeine n.a.g.-Eintragung
Beispiele:
UN 3263 ÄTZENDER BASISCHER ORGANISCHER
FESTER STOFF, N.A.G. (……….)
UN 3176 ENTZÜNDBARER ORGANISCHER
FESTER STOFF IN GESCHMOLZENEM
ZUSTAND, N.A.G. (……….)
Identifizierung
In allen Regelwerken finden wir eine Gefahrgutliste mit ca. 3000 Artikeln und Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften.
Gefahrgutliste
Im ADR/RID/ADN und Imdg Code ist die Hauptgefahrgutliste nach UN Nummern geordnet und im Kap. 3.2 enthalten.
In den IATA DGR ist diese Hauptgefahrgutliste nach Alphabet geordnet und im Kap. 4.2 aufgeführt.
Die Gefahrgutlisten in den einzelnen Regelwerken unterscheiden sich teilweise im Aufbau und Inhalt der Spalten angepasst an die Anforderungen des einzelnen Verkehrsträgers, wobei die Basisinformationen über das Gefahrgut in vielen Fällen identisch sind (aber nicht sein müssen).
Allerdings gibt es UN Nummer und Eintragungen deren Information grundlegend unterscheiden.
Zum Beispiel ist in der Luftfracht nach IATA DGR der größte Teil der Stoffe und Gegenstände
der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) verboten.
Auf der Straße nach ADR kann man diese jedoch oft problemlos transportieren.
Die richtige Versandbezeichnung – Proper Shipping Name
Die richtige Versandbezeichnung (Benennung – Proper Shipping Name) ist die Bezeichnung, welche das Gefahrgut bei Transport trägt (Handelsnamen und chemisch technische Bezeichnungen sind nur in einigen Fällen zugelassen bzw. müssen ggf. ergänzt werden).
Die richtige Versandbezeichnung finden wir in den Gefahrgutlisten.
Im ADR/RID/ADN/Imdg Code in Spalte 2 ist die richtige Versandbezeichnung in Großbuchstaben angegeben.
In den IATA DGR ist die richtigen Versandbezeichnung in der Spalte B in Fettdruck eingetragen.
Teile der Versandbezeichnung, welche nicht in Großbuchstaben oder fett gedruckt sind, brauchen nicht angeführt werden.
Die vollständige Identifizierung
Mit den Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt, ggf. ergänzt durch Informationen aus der jeweiligen Gefahrgutliste) haben Sie in der Regel alle Daten, die Sie zu einer vollständigen Identifizierung brauchen, z.B.
UN 1263 Farbe, 3, II
UN 0333 Feuerwerkskörper, 1.1G
Bei einigen Eintragungen wird aufgrund der Sondervorschrift 274 die Angabe der technischen Benennung lt. Sicherheitsdatenblatt in Klammer verlangt (hier durch „…“ vertreten). Die Nebengefahr(en) werden bei der Transportklassifizierung immer in Klammer angegeben – hier (8).
UN 2928 Giftiger, anorganischer, fester Stoff, ätzend, n.a.g. (…), 6.1(8), I
Wie geht es weiter!
Mit vorgenannten Daten und den Infos – was
und den Infos: wo und womit, wieviel, wie verpackt, wer
werden wir im nächsten Schritt überprüfen, ob wir bei unserem Transport Freistellungen und oder Erleichterungen nützen können, und ob wir die Gefahrguttransportvorschriften vollständig, nur teilweise oder gar nicht beachten müssen.
Fortsetzung folgt.
Ich wünsche Ihnen, sichere un- und zwischenfallsfreie, problemlose Gefahrguttransporte.
Liebe Grüße
Sieglinde Eisterer