Gefahrgutbeauftragter-Ausbildung

Gefahrgutbeauftragter Ausbildung

Was Sie über die Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung wissen sollte …/wissen wollen...

Die Geschichte der Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung

Der Gefahrgutbeauftragte und die Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung wurde um die Jahrtausend-Wende verbindlich für alle EU-Staaten bzw. Vertragsstaaten die einzelnen Übereinkommen (für Straße, Schiene, Binnenschifffahrt) eingeführt.

Unter dem klingenden Namen EU-Sicherheitsberater gibt es seither eine verbindliche Beraterfunktion, die Unternehmen, welche mit Gefahrguttransport befasst sind, benennen müssen - es ist genau abgegrenzt, welche Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten stellen müssen und wer von der Verpflichtung des Gefahrgutbeauftragten befreit ist (auch hier unterscheiden sich die Bestimmungen der einzelnen Vertragsstaaten).

In Deutschland gab es schon einige Jahre vor der EU-Einführung einen „nationalen“ Gefahrgutbeauftragten und unsere deutschen Freunde habe zusätzlich auch noch den Begriff Gefahrgutbeauftragter Seeverkehr und Gefahrgutbeauftragter Luftverkehr im Programm.

Unterschiede beim Gefahrgutbeauftragten & Co in den einzelnen Vertragsstaaten

Bei uns in Österreich gibt es den Gefahrgutbeauftragten nur für Straße, Schiene und Binnenschifffahrt - so wie es auch in den betreffenden Regelwerken ADR / RID / ADN genannt ist.

Natürlich brauchen wir auch Experten für den Transport von gefährlichen Gütern auf Hochseeschiffen und per Flugzeug - diese werden in Österreich aber als Sachkundiger für den Gefahrguttransport per Seefracht bzw. per Luftfracht betitelt.

Obwohl die internationalen Übereinkommen für den Transport gefährlicher Güter für alle Vertragsstaaten gleich sind, gibt es viele nationale Unterschiede in der Umsetzung diese Bestimmungen.

In der Folge beschäftigen wir uns mit der „Österreichischen Variante“ und nur mit Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung (für Straße, Schiene und Binnenschifffahrt)

Gefahrgut Transport per LKW

Gefahrgutbeauftragter und Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung in Österreich

Die Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung darf in Österreich nur von anerkannten Schulungsveranstaltern durchgeführt werden (über die Anerkennung entscheidet der Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes, in welchem die Ausbildung durchgeführt wird)

Eine Liste der anerkannten Schulungsveranstalter wird von der österreichischen Wirtschaftskammer zur Verfügung gestellt.

Die Mindestdauer und die verbindliche Abwicklung der Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung sowie die vorgeschriebenen Inhalte finden wir in der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung.


Wer einen Gefahrgutbeauftragten benötigt und wer nicht und welche Aufgaben dieser für das Unternehmen wahrnehmen muss, steht im Gefahrgutbeförderungsgesetz bzw. in dem jeweils gültigen Regelwerk für das Beförderungsmittel (Verkehrsträger).

Übersicht über die betroffenen Verkehrträger / Regelwerke

Verkehrsträger

Regelwerk

Übereinkommen

Straße

ADR

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route)

Schiene

RID

Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (Anhang C der COTIF Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr

Binnenschifffahrt

ADN

Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure)

Gefahrgutvorschriften

Auszug aus dem GGBG (Gefahrgutbeförderungsgesetz) zur Gefahrgutbeauftragten-Verpflichtung:

Unternehmen, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter nach den gemäß § 2 Z 1 bis 3 (=ADR, RID, ADN) in Betracht kommenden Vorschriften oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Befüllen oder Verpacken sowie Be- oder Entladen, mit Ausnahme des Entladens am endgültigen Bestimmungsort, umfassen, haben eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Unternehmen, deren Tätigkeiten sich auf die Beförderung gefährlicher Güter in Mengen erstrecken, die unterhalb der für den jeweiligen Verkehrsträger in 1.8.3.2 lit. a ADR oder ADN oder 1.8.3.2 lit. b RID verwiesenen Grenzwerte liegen. ….

Das ADR 2021 sagt dazu:

Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeiten den Versand oder die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder das damit zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfassen, muss einen oder mehrere Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter, nachstehend «Gefahrgutbeauftragter» genannt, benennen, deren Aufgabe darin besteht, die Risiken verhüten zu helfen, die sich aus solchen Tätigkeiten für Personen, Sachen und die Umwelt ergeben. 1.8.3.2 Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien können vorsehen, dass diese Vorschriften nicht für Unternehmen gelten,

a) deren betroffene Tätigkeiten sich auf begrenzte Mengen je Beförderungseinheit erstrecken, welche die in Unterabschnitt 1.1.3.6, in Unterabschnitt 1.7.1.4 sowie in den Kapiteln 3.3, 3.4 und 3.5 festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten, oder

b) deren Haupt- oder Nebentätigkeit nicht in der Beförderung gefährlicher Güter oder im mit dieser Beförderung zusammenhängenden Verpacken, Befüllen, Be- oder Entladen besteht, sondern die gelegentlich innerstaatliche Beförderungen gefährlicher Güter oder das damit zusammenhängende Verpacken, Befüllen, Be- oder Entladen vornehmen, wenn mit diesen Tätigkeiten nur eine sehr geringe Gefahr oder Umweltbelastung verbunden ist

Freistellung von der Gefahrgutbeauftragten-Verpflichtung in Österreich

Am Beispiel für den Straßentransport bedeutet das in der Praxis, dass in Österreich nur Unternehmen, welche unter dem Bestimmungen von 1.1.3.6 (liebevoll in der Umgangssprache 1000 Punkte-Regelung genannt), 1.7.1.4 (Freistellungen vom ADR für radioaktive Stoffe), 3.3 (Beförderung unter Sondervorschriften), 3.4 (Beförderung als begrenzte Menge) oder 3.5 (Beförderung als freigestellte Menge) nutzen, von der Verpflichtung des Gefahrgutbeauftragten befreit sind - die Ausnahme b) gilt in Österreich nicht und auch die weiteren Freistellungen, die Deutschland in seiner nationalen Gefahrgutbeauftragten-Verordnung angibt, gelten in Österreich nicht.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass schon ein einziger voller Gefahrguttransport (Beförderungseinheit mit orangefarbenen Tafeln) die Gefahrgutbeauftragten-Verpflichtung auslöst.

Gefahrgut-Unterweisungspflicht für alle - auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter benötigt wird

Wichtiger Hinweis: Auch Unternehmen, die keinen Gefahrgutbeauftragten brauchen, unterliegen in fast allen Fällen, der Unterweisungspflicht nach Kap. 1.3 ADR (wieder Beispiel Straße), was bedeutet das alle Personen, die mit Gefahrgut befasst sind, eine entsprechende Gefahrgutschulung benötigen.

Gefahrgubeauftragten-Ausbildung

Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung unter behördlicher Kontrolle

Für das Gefahrgutbeförderungsgesetz und die Gefahrgutbeförderungsverordnung ist in Österreich das BMK (Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) zuständig.

Alle Gefahrgutbeauftragten-Ausbildungen (Erstausbildung und Fortbildung) müssen durch den  Schulungsveranstalter dem BMK gemeldet werden.

Und zwar nicht nur wann die Ausbildung und die Prüfung stattfindet, sondern auch für jeden einzelnen Teilnehmer.

Notwendige Daten zur Anmeldung

  • Teilnehmer Vor- und Nachname
  • Teilnehmer Geburtsdatum
  • Teilnehmer Geburtsort
  • Teilnehmer Staatsbürgerschaft
  • Erstausbildung oder Fortbildung
  • Welche Teile besucht werden: 
    - Allgemeiner Teil
    - Besonderer Teil Straße
    - Besonderer Teil Schiene
    - Besonderer Teil Binnenschifffahrt

Die Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung ist in einen allgemeinen Teil, einen besonderen Teil Schiene und einen besonderen Teil Binnenschifffahrt geteilt.

Der Teilnehmer entscheidet, ob er nur den Allgemeinen Teil und den besonderen Teil Straße belegt oder auch die besonderen Teile Schiene und Binnenschifffahrt (sofern diese besonderen Teil im jeweiligen Kurs angeboten werden)

In Österreich ist der Besuch eines Kurses vor Ablegung der Prüfung sowohl für Erstauszubildende als auch für Fortbilder verbindlich und es wird noch immer ein hoher Anteil an Präsenzzeit verlangt. Die Teilnahme an den für den Kurs verbindlichen Präsenzteile ist verpflichtend.

Verbindliche Mindest-Unterrichtszeiten gem. Gesetzgebung

Kursinhalt

Erstausbildung

Fortbildung

Allgemeiner Teil und besonderer Teil Straße

32 UE

16

Besonderer Teil Schiene

10 UE

5

Besonderer Teil Binnenschifffahrt

10 UE

5

1 UE = 1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten

Der besonderer Teil Binnenschifffahrt wird in Österreich sehr selten angeboten, da es hierfür nur eine sehr kleine elitäre Zielgruppe in Österreich gibt. Wir als Firma Sieglinde Eisterer - TUGIS Gefahrgutberatung / Gefahrgut Online Center bieten keinen besonderen Teil Binnenschifffahrt an.

Aufgrund der Anforderungen und didaktischen Überlegungen mehr Unterrichtseinheiten

Aufgrund der Tatsache, dass der Lernstoff für die Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung in den letzten Jahren immer umfangreicher und vielseitiger geworden ist, haben wir die Ausbildungszeit für den Allgemeinen Teil und den Besonderen Teil Straße mit Prüfung auf 5 Tage ausgelegt, für den Besonderen Teil Schiene sind mit Prüfung 2 Tage vorgesehen. So können wir sicherstellen, dass unsere Teilnehmer bei der Prüfung und in der Praxis sicher und entspannt die richtigen Vorgangsweisen wählen.

Für die Fortbilder gibt es die gleiche Ausbildungsdauer, weil nach unserer Erfahrung nach 5 Jahren die Prüfungsinhalte im Normalfall bei den Teilnehmern nicht mehr so präsent sind bzw. die Zeit alle Informationen der verkürzten Ausbildungsdauer zu wiederholen, nicht gegeben ist.

Wir waren die Ersten, die in Österreich diese Art von Kombikurs mit mehr Unterrichtseinheiten angeboten haben. Mittlerweile sind uns einige Schulungsveranstalter gefolgt. Auch seitens des BMK wird bereits überlegt, die gesetzlichen Mindest-Unterrichtseinheiten zu erhöhen um den gesteigerten Anforderungen gerecht zu werden.

Spezialvariante für Fortbilder durch E-Learning Plattform

Es gibt jedoch für Fortbilder auf Wunsch die Möglichkeit, die Präsenzzeit auf die gesetzlich vorgeschriebene zu reduzieren und die restlichen Lerninhalte digital im Selbststudium zu bewältigen. Diese Variante wird von uns aber nur sehr geübten Gefahrgutbeauftragten empfohlen, die vom Persönlichkeitstyp gerne lernen und üben.

Kombikurs Konzept

Unsere Kurse werden als Kombi-Kurs Erstausbildung/Fortbildung geführt. Das von uns schon vor Jahren ins Leben gerufene Kombi-Kurs Konzept hat sich als sehr effektiv und alle Beteiligten vorteilhaft erwiesen. Die Erstausbilder erfahren durch die Fortbilder zusätzliche Unterstützung und Tipps für die Vorgangsweise in der Praxis  und die Fortbilder können auf unbewusst Ebene Ihre Trainerqualifikation auf- und ausbauen. 

E-Learning Plattform

Seit 2020 haben die Teilnehmer unserer Kurse darüber hinaus die Möglichkeit Ihr Wissen durch E-Learning mit den Original-Prüfungsfragen + Lösungswegen + Lösung zu festigen und zu testen.

Diese relativ neue E-Learning Plattform bieten eine große Hilfe und Erleichterung für die Teilnehmer. Noch nie war es so einfach und klar wie jetzt, den umfangreichen Stoff anhand der vielseitigen Prüfungsfragen zu durchforsten und die eigenen Antworten mit den korrekten Antworten für die Prüfung zu vergleichen.

Gefahrgutbeauftragten-Prüfung

Die Gefahrgutbeauftragten-Prüfung

Der Abschlusstest mit den jeweiligen Prüfungsfragen wird vom BMK erstellt und es wird seitens des BMK ein Prüfungskommissär für die Prüfung bestimmt. Wer Prüfungskommissär sein darf oder nicht wird ebenfalls vom BMK festgelegt.

Am Prüfungstag erscheint der Prüfungskommissär mit den jeweiligen Abschlusstests und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung und Auswertung der Prüfung. Bis zum Prüfungstag hat der Schulungsveranstalter keinerlei Einsicht in die für die Prüfung ausgewählten Prüfungsfragen.

Offizieller Prüfungsfragenkatalog auf der Website des BMK

Die Fragestellungen bei der Gefahrgutbeauftragten-Prüfung sind in den letzten Jahren komplexer und vielseitiger geworden und es werden alle Aufgabengebiete und Kapitel des jeweiligen Regelwerks abgedeckt. Der offiziell Prüfungsfragen-Katalog steht auf der Website des Verkehrsministeriums zur Verfügung (allerdings ohne Auflösungen)

Ziel und Inhalt der Prüfung

In der Prüfung wird überprüft, ob der „zukünftige“ Gefahrgutbeauftragte oder der Fortbilder mit dem jeweiligen Regelwerk umgehen kann und fähig ist, unterschiedlichste Gefahrgüter zu transportieren und auch die richtigen Transportvarianten zu wählen.

Für die Prüfung sind nur die Vorschriftentexte der Regelwerke bzw. die österreichischen Gesetzestexte als Unterlage erlaubt.

Dauer und Umfang der Prüfungen:

  • Erstausbildung Allgemeiner Teil und besonderer Teil Straße: 120 Minuten
    20 Fragen und eine Fallstudie
  • Erstausbildung Besonderer Teil Schiene: 90 Minuten
    11 Fragen und eine Fallstudie
  • Erstausbildung Besonderer Teil Binnenschifffahrt: 90 Minuten
    11 Fragen und eine Fallstudie
  • Fortbildung Allgemeiner Teil und besonderer Teil Straße: 60 Minuten
    10 Fragen
  • Fortbildung besonderer Teil Schiene: 45 Minuten
    6 Fragen
  • Fortbildung besonderer Teil Binnenschifffahrt: 45 Min.
    6 Fragen

Bei unseren Kursen wird nur auf Basis Erstausbildung geprüft - da die Fortbilder-Prüfungsfragen teilweise auf so hohem Niveau gestellt sind, das sogar echte Gefahrgut-Experten darüber diskutieren könnten.

Die Korrektur der schriftlichen Prüfung erfolgt sofort nach Abgabe in Absprache und von Prüfungskommissär und Schulungsveranstalter.

Wann hat ein Teilnehmer die Prüfung bestanden?

Hat der Teilnehmer bei der schriftlichen Prüfung 80 % der möglichen Punktezahl erreicht - so hat er die Prüfung bestanden und erhält den EU-Sicherheitsberater-Nachweis. Mit einem Prüfungsergebnis von 60 bis 80 % folgt eine mündliche Prüfung. Verläuft diese zufriedenstellend, gilt die Prüfung ebenfalls als bestanden. Bei einem Ergebnis von unter 60 % ist die Prüfung nicht bestanden.

Die mündlichen Prüfungen werden im Anschluss an die schriftliche Prüfung durch den Prüfungskommissär unter Assistenz des Schulungsveranstalters durchgeführt. Der Schulungsveranstalter hat die Pflicht über Inhalt und Ergebnis der mündlichen Prüfung Aufzeichnungen zu führen.

Erfolgreicher Abschluss und das Gefahrgutbeauftragten-Zertifikat

Nach Abschluss der erfolgreichen Prüfung erhält der Teilnehmer den EU-Sicherheitsberater-Nachweis  und eine Teilnahmebescheinigung für die besuchten Kursteile. Die EU-Sicherheitsberater-Nachweise werden ebenfalls vom Verkehrsministerium ausgestellt und in der Folge vom jeweiligen Schulungsveranstalter unterschrieben.

EU-Sicherheitsberater-Nachweis

Gültigkeit des EU-Sicherheitsberater-Nachweis / Gefahrgutbeauftragten-Zertifikat

Der EU-Sicherheitsberater-Nachweis ist 5 Jahre in allen Vertragsstaaten des jeweiligen Übereinkommens gültig und der Inhaber darf die Gefahrgutbeauftragten-Tätigkeit als externer oder interner Gefahrgutbeauftragter ausüben und das mit Gefahrgut befassten Personal nach Kap. 1.3 (beim ADR auch 8.2.3) in allen relevanten Themengebieten unterweisen.

Das Gefahrgutbeauftragten-Zertifikat berechtigt den Inhaber NICHT Aktivitäten, Unterweisungen und Schulungen für den Transport von Gefahrgut per Seefracht oder Luftfracht durchzuführen. Hier sind gesonderte Ausbildungen mit Prüfungen und den entsprechenden Sachkunde-Zertifikaten notwendig.

Der Gefahrgutbeauftragte ist nicht berechtigt, eine Beförderungseinheit als Fahrzeugführer zu lenken (außer unter Nutzung von Freistellungen und Erleichterungen) - hierzu ist in Österreich eine gesonderte Ausbildung z.B. auf der Straße - die ADR-Lenkerausbildung erforderlich.

Was passiert, wenn die Prüfung schief geht?

In diesem Falle hat der Teilnehmer die Möglichkeit in Absprache mit dem BMK bei einem weiteren Termin es nochmals zu versuchen.

Mit Unterstützung des BMK und Einwilligung eines "fremden" Schulungsveranstalters kann der Teilnehmer, die Prüfung gemeinsam mit den Teilnehmern des anderen Schulungsveranstalters "mitschreiben".

Gelingt die erfolgreiche Ablegung bei dem Folgetermin nicht, so muss er den ganzen  Kurs wiederholen und kann dann wieder antreten.

Als anerkannter Schulungsveranstalter der ersten Stunde und mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung hatten wir in all den Jahren insgesamt nur 2 Fälle (mit sehr besonderen Umständen), wo ein Teilnehmer das Prüfungsziel nicht beim ersten Anlauf erreicht hat.

Wir haben diese dann im Zuge einer Nachschulung betreut und beim nächsten Termin konnten beide mit einem erfolgreichen Abschluss und dem EU-Sicherheitsberater-Nachweis nach Hause gehen.

Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten

Der EU-Sicherheitsberater / Gefahrgutbeauftragte hat eine beratende Funktion. Verantwortlich für die gesetzeskonforme und richtige Abwicklung der Gefahrguttransporte ist das Unternehmen (die Person, die das Unternehmen nach außen hin vertritt) für das er tätig ist - je nach der Funktion in der Transportkette (als Absender, Verpacker, Verlader, Beförderer, Empfänger usw.)

Allerdings gibt es auf Basis des Verwaltungsstrafrechtes die Möglichkeit dem Gefahrgutbeauftragten mit dessen Zustimmung die Verantwortung bzw. einen Teil der Verantwortung zu übertragen.

Wie vielseitig und abwechslungsreich die Tätigkeit eines Gefahrgutbeauftragten sein kann lesen Sie hier.

Der Gefahrgutbeauftragte selbst kann nur direkt belangt werden, wenn er die im jeweiligen Regelwerk und in den nationalen Gefahrgutgesetzen benannten Aufgaben nachweislich oder unzureichend erfüllt hat.

Verlängerung des Gefahrgutbeauftragten-Nachweises

Der Gefahrgutbeauftragte kann seinen EU-Sicherheitsberater-Nachweis in Österreich um jeweils 5 Jahre verlängern, wenn er innerhalb des letzten Jahres eine Fortbildung besucht und die dazugehörige Prüfung besteht. Das Zertifikat wird dann gerechnet vom ursprünglichen Verfallsdatum um 5 Jahre verlängert, d.h. auch Personen, die Ihr Zertifikat schon relativ zeitlich verlängern, haben keinen Nachteil.

Verlängerung in Corona-Zeiten

Im Zuge der Covid-Pandemie gab es bei der Gefahrgutbeauftragten-Verlängerung eine Unterbrechung des üblichen 5-Jahres-Zeitraumes.

Durch multilaterale Sondervereinbarungen und Erlässe wurde es möglich, die Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten von 01.03.2020 bis 28.03.2021 auch auszuüben, wenn der EU-Sicherheitsberater-Nachweis innerhalb dieses Zeitraums abgelaufen war.

Während eine Reihe von ADR-Vertragsstaaten derzeit einer weiteren Aussetzung der Verlängerungspflicht bis 30.09.2021 durch Unterfertigung von weiterer multilateralen Sondervereinbarung zugestimmt haben, hat Österreich die Folgevereinbarung nicht unterschrieben.

Das bedeutet, dass ab 01.04.2021 die Gefahrgutbeauftragten-Tätigkeit in Österreich wieder nur mit einem gültigen EU-Sicherheitsberater-Nachweis ausgeübt werden darf und Verlängerungen auch nur noch bei einem noch gültigen Zertifikat möglich sind.

Wir empfehlen daher dringend, mit einer geplanten Ausbildung oder Fortbildung nicht zu warten, sondern die ehest möglichen Termine wahrzunehmen. Wer weiß denn schon, was unser so komplexes und mittlerweile auch sehr unsicheres Leben noch für uns bereithält.

Gefahrgutbeauftragten-Tätigkeit - Meldung beim BMK erforderlich

Wie schon vorstehend erwähnt unterscheiden sich die nationalen Bestimmungen der einzelnen Vertragsstaaten im Hinblick auf die Ausübung der Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten und auch die Verlängerungsmodalitäten.

Wenn ein Gefahrgutbeauftragter seine Tätigkeit (extern oder intern) für ein Unternehmen aufnimmt, muss dies vom Unternehmen innerhalb eines Monats ab Übernahme an das BMK gemeldet werden. Wird die Tätigkeit für das Unternehmen beendet, so ist das BMK darüber ebenfalls in Kenntnis zu setzen.

Wie finde ich den richtigen Schulungsveranstalter?

Für die Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung gibt es in Österreich eine Reihe von Schulungsveranstaltern. 

Die Inhalte, die Prüfungsfragen, die Handbücher, die Regeln und Gesetze, der Ablauf der Prüfung sind gleich. Auch die Preise für die Ausbildungen unterscheiden sich nicht mehr so gravierend. 

Was wir machen und was wir anders als die anderen machen ...

Das Konzept: Gefahrgut einfach erklärt

Ist eine von uns entwickelte Methode, die umfangreichen Inhalte der Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung auf das Wesentliche für Prüfung und Praxis zu reduzieren und in der Folge in der Anwendung bei Bedarf wieder zu erweitern.

Durch einfache Schritt für Schritt Prozesse in Kombination mit Spiraltraining, E-Learning und Praxisübungen erhält der Teilnehmer den Blick auf das "große Ganze" um dann nach Bedarf zur Lösung der Aufgabenstellung bei Prüfung und in der Praxis wieder in die notwendige Tiefe (an Infos und Details) zu gehen.

kurz gesagt: so wenig wie möglich - so viel wie notwendig - so einfach, dass es jeder versteht

Wir freuen uns auf Dich als Mensch

Damit wir unsere Teilnehmer tatkräftig individuell unterstützen und auch auf die Anforderungen in den einzelnen Unternehmen eingehen können, haben wir die max. Teilnehmerzahl freiwillig auf 10 beschränkt.

Wenn wir "Dich" als Mensch kennengelernt haben, können wir auf "Deine" speziellen Bedürfnisse und Anforderungen, Lernstil, Ausgangsposition, Unternehmenssituation besser eingehen.

Gefahrgut Community

Mit Freude Lernen ... und das Gelernte anwenden

Unter dem Motto „Wer mit Freude lernt, lernt leichter und schneller“ bieten wir eine Reihe von praktischen Beispielen und verschiedenen aktiven Übungen, die Ihnen zu Spaß am Stoff verhelfen und Freude an Ihrem Lernerfolg ermöglichen. 


Stimmt - das ist bei einem recht "trockenen" Themengebiet wie dem Gefahrguttransport nicht immer einfach ... (deswegen haben wir eine Reihe von Trainerausbildungen und diverse Lehrmethoden studiert)

Die umfangreichen Inhalte der Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung werden bei uns mit viel Infotainment für Sie aufbereitet und teilweise auf unübliche Art mit Blick auf die Prüfung und auf die Praxis präsentiert.

Prüfungsfragen und E-Learning

Ja, natürlich - wir müssen uns intensiv mit den Prüfungsfragen beschäftigen - mit dem E-Learning-Tool, das wir in Verwendung haben und das für alle Prüfungsfragen auch den Lösungsweg und die richtige Lösung bietet, wird das Üben und Festigen des Stoffes für Sie ein Kinderspiel.

Aber keine Angst - wir glotzen nicht die ganze Zeit in den Computer - manchmal ist es ein ganz normales "altmodisches" Blatt mit Prüfungsfragen, manchmal ist es nur ein Notizzettel + Stift, manchmal ist es Original-Regelwerk mit Marker, manchmal hilft eine kleinen feine Übersicht oder Checkliste ... den unser gemeinsames Ziel ist klar: "Der Gefahrgutbeauftragten-Schulungs-Nachweis und Expertise und Sicherheit für die Praxis"

Gefahrgut(beauftragten)-Community

Bis zum Erhalt des Gefahrgutbeauftragten-Zertifikates sind wir ein Team (egal wie unterschiedlich wir persönlich auch sein mögen) mit einem gemeinsamen Ziel: Das Zertifikat und das notwendige Wissen für die Praxis - das bringt Sicherheit, das bringt Zuversicht , (Selbst-)vertrauen und Teamgeist.

Wie bei einem Fußballmatch ist unser Focus auf "Gewinnen" und die Zahl 11 (10 Teilnehmer + 1 Trainer ist unsere Glückszahl)

Wenn Sie sich nach den täglichen Unterrichtseinheiten noch persönlich oder Online austauschen möchte - auch dafür haben wir gesorgt (After Course Treffen und Facebook Gruppe)

Mit Ihrer Teilnahme an der Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung werden Sie Teil unserer „Gefahrgut-Community“, d.h. wir haben auch nach dem Kurs immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen. Unter den TeilnehmerInnen unserer Kurse haben sich in vielen Fällen Partnerschaften und Freundschaften entwickelt.

Unterschiedliche Kursvarianten - je nach Anforderungen und Bedürfnissen

Damit wirklich jeder in unserem Kurs wohlfühlt und das für Ihn richtige "Paket" erhält - gibt es die Ausbildung in 3 verschiedenen Leistungspaketen. Info zu den Leistungspaketen finden Sie hier.

Bei uns brauchen Sie nicht die Katze im Sack zu kaufen.

Daher lade ich Sie heute ein mich vorab via Zoom oder Telefon zu treffen und mir allen Ihre Fragen zum Thema Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung und Tätigkeit zu stellen.

Sieglinde Eisterer

Sieglinde Eisterer

Corona und Co.

Leider sind die Zeiten, in denen wir bei Corona an alkoholfreies Bier gedacht haben, schon lange vorbei.

Wir alle haben natürlich keine Ahnung, was uns der Herbst an unangenehmen Überraschungen bescheren wird. Natürlich müssen wir uns an die zum Zeitpunkt des Kurses gesetzlichen Auflagen halten.

Für den größtmöglichen Schutz vor den „bösen Viren“ sind wir durch Erstellung unseres eigenen Covid-Konzeptes durch unseren Covid-Beauftragten gewappnet, um Ihnen größtmögliche Bequemlichkeit und bestmöglichen Schutz zu bieten.

Die aktuellen Covid-Maßnahmen und ggf. Updates dazu erhalten Sie nach Anmeldung an die bei Ihrer Registrierung angegebenen Teilnehmer-Email-Adresse.

Und zum Schluss noch die Frage aller Fragen ....

Was verdient man(n) / frau als externer und/oder interner Gefahrgutbeauftragter?

Auch wenn Sie jetzt schon gespannt auf die Antwort warten, ich muss Sie enttäuschen - es kommt darauf an.

Wenn Sie eine Karriere als (externer) Gefahrgutbeauftragter anstreben, können wir uns gerne darüber unterhalten. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit (nicht nur im Bereich Gefahrgut) können wir Ihnen eine Reihe von Tipps für einen erfolgreiches Business geben und Ihnen auch Fehler aufzeigen, die Sie vermeiden sollten.

Wenn Sie als (interner) Gefahrgutbeauftragter tätig werden wollen, zeigen wir Ihnen genau die Gesetzesstellen, in denen das Unternehmen verpflichtet wird, Sie zu unterstützen. Wir helfen bei der Abgrenzung der Aufgaben und Pflichten und unterstützen ggf. tatkräftig die "Bewusstseinsbildung" Ihrer Vorgesetzten.

Der erste Schritt ...

Egal was Sie für die Zukunft planen, der erste / nächste Schritt ist Ihre Anmeldung zur Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung!

Zögern Sie nicht mit Ihrer Anmeldung und sichern Sie sich Ihren Teilnahmeplatz! Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl sind die begehrten Plätze schnell ausgebucht.

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Wer wir sind

Die Adresse unserer Website ist: https://gefahrgut-online-center.at. Das Gefahrgut Online Center ist die Internet-Präsenz für den Geschäftsbereich Tugis Gefahrgutberatung / Tugis Gefahrguttransport der Firma Sieglinde Eisterer (Einzelunternehmen) Vertreter/Inhaber: Sieglinde Eisterer Reyergasse 5, 2700 Wiener Neustadt Hauptstrasse 27, 2722 Weikersdorf Österreich Wer ist bei uns für den Datenschutz verantwortlich (Datenschutzbeauftragter)? Für den Datenschutz verantwortlich: Sieglinde Eisterer Email: datenschutz@other-sight.com Tel. + 43 650 4500100

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Quellen

Ihre Angaben im Rahmen des Zustandekommens des Informationsvertrages

Zwecke

Die Erfüllung des Informationsvertrages

Speicherungsdauer

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten

Rechtsgrundlage

Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO

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Wir unterhalten aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor Gefahren bei Datenübertragungen sowie vor Kenntniserlangung durch Dritte. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik entsprechend jeweils angepasst.

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