Österreichisches Gefahrgut-Baby: GGBV-GM

Gefahrgut: Farbdosen

Überraschung: neue nationale Gefahrgut-Regelung für geringe Mengen

Mit BGBL. A 2019 II 203 vom 05. Juli 2019 erblickte die Gefahrgutbeförderungsverordnung Geringe Mengen - GGBV-GM das Licht der österreichischen Gefahrgutgesetzgebung.

Nun ist es an uns Österreichern, die sich mit Gefahrgut befassen (müssen), ob dieses neue Gefahrgut-Baby unser Lieb-Kind wird oder nicht.

Probleme mit den internationalen Freistellungen und Erleichterungen

Oft werden die bereits bestehenden internationalen Erleichterungen und Freistellungen für den Transport gefährlicher Güter von den "Anwender" falsch ausgelegt, unvollständig und unrichtig ausgeführt oder sogar vermischt.

Insbesondere dann, wenn das befasste Personal keine oder eine unzureichende Gefahrguttransport-Schulung erhalten hat (die in den meisten Fällen zwingend vorgeschrieben wird)

Dann ist die Überraschung groß, wenn es zu Fehlern, Mängel, Beanstandungen und Strafen kommt.

Richtige Anwendung = erfolgreicher (Gefahrgut-)Transport

Bei richtiger gesetzeskonformer Anwendung sind die internationalen Freistellungen und Erleichterungen gem. ADR eine feine Sache und in der normalen Gefahrguttransport-Praxis vollständig ausreichend.

Zusätzliche Gefahrgut Verordnung - wirklich sinnvoll?

Ich war bis dato stolz auf die österreichischen Gesetzgeber, weil sie sich mit nationalen
Sonderregelung und ergänzenden Bestimmungen zurückgehalten haben.

Und jetzt flattert am 05.07.2019 plötzlich eine nationale Besonderheit
in die Bundesgesetzblätter…

Mir ist schon bewusst, dass hier (aus politischen oder anderen Interessen) ein paar
Lücken und Unklarheiten in der Gefahrgutgesetzgebung gefüllt werden sollten.

Ich bin mir nicht sicher, ob diese Verordnung in der Praxis den geplanten Zweck
wirklich erfüllen kann und wird.

Der neue Liebling der Gefahrgut-Branche
oder eine Katastrophe

Gefährliche Güter dürfen zum Zweck ihrer Verwendung - nicht zum Weiterverkauf (alle Verkäufer, die Gefahrgut transportieren, um es zu verkaufen - sind draußen) - unter den Bestimmungen der GGBV-GM transportiert werden, wenn die Beförderung nicht durch
Dritte gegen Entgelt erfolgt (also können Botendienste oder Taxis ebenfalls nicht Nutzer dieser Verordnung sein).

Privatpersonen, Handwerker, Bauern und auch alle, die andere Freistellungen und Erleichterungen verwenden, brauchen die Verordnung auf den ersten Blick nicht.
Vielleicht als Option - unter der Voraussetzung, sie nutzen die GGBV-GM richtig.

Nützlich oder Schwachsinn?

Die GGBV-GM kann nur angewendet werden,

  • der Transport in Österreich stattfindet

  • sich die Abgabestelle im Umkreis von 100 km (Luftlinie) befindet (wer misst das?)

  • max. Mengen je Beförderungseinheit von 333 kg oder Liter befördert werden

  • die Bestimmungen für die Verpackung gemäß der Verordnung genauest eingehalten (teilweise gem. ADR teilweise wieder Sonderbestimmungen - ist ziemlich unübersichtlich und verwirrend) werden

  • die Bestimmungen für die Kennzeichnung der Versandstücke erfüllt (entweder ADR oder eine Sonderkennzeichnung mit GGBV-GM …) werden

  • Bestimmungen für Ladungssicherung und Handhabung beachtet werden

  • ein "Dokument" mit speziell geforderten Angaben mitgeführt (ist kein ADR Beförderungspapier und verlangt teilweise andere Angaben) wird

Für Zustellung, Rücklieferung und Entsorgung gibt es wieder Sonderwünsche.

Und die GGBV-GM gilt nicht für:

  • ​Güter der Klasse 1, 6.2 und 7 oder
  • wenn in Spalte 15 der Tabelle A in 3.2 ADR die Beförderungskategorie 0 oder 1 zugeordnet ist oder
  • wenn das Gut unter Temperaturkontrolle befördert werden soll.
Ladungssicherung - so nicht

Gefahrguttransport durch Ahnungslose?

Eine entsprechende Unterweisung oder Schulung, der mit diesen Transporten befassten Personen ist nicht vorgesehen.

Wie soll eine nicht unterwiesene Person wissen, dass es sich bei Klasse 1 um explosive Stoffe und Gegenstände handelt, 6.2 für die Ansteckungsgefahr steht und mit Klasse 7 radioaktive Stoffe gemeint sind.

Er oder Sie kann auch nicht wissen, was Beförderungskategorie 0 und 1 bedeutet und welche Güter unter Temperaturkontrolle befördert werden müssen.

Ich glaube, mit dieser Verordnung sind Verständnisschwierigkeiten, Halbwissen und Gerüchte vorprogrammiert.

Übersetzung der Bestimmung und Hilfe von Gefahrgut-Profis notwendig

Sicherlich gibt es eine Reihe von Betrieben, die mit der Hilfe eines Gefahrgutbeauftragten und/oder Gefahrgut-Experten, diese Regelung nutzen können.

Diese Unternehmen haben bei richtiger Nutzung der internationalen Erleichterungen und Freistellungen ebenfalls keine Probleme.

Auch ich habe Kunden, denen ich diese Möglichkeit, vorstellen werde - kann ich an einer Hand abzählen....

Gefahrgut-Infotainment - stelle ich mir anders vor

Wer sich unbedingt mit der Gefahrgutbeförderungsverordnung Geringe Mengen beschäftigen will ....
kann hier das Bundesgesetzblatt im RIS downloaden.

Ich wünsche viel Spaß und in jedem Falle sichere, problemlose, rechtskonforme, un- und zwischenfallsfreie Gefahrguttransporte.

Ihre Sieglinde Eisterer

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