Rechtliche Grundlagen bei Gefahrguttransporten in Deutschland
Dass beim Transport gefährlicher Güter einige Vorschriften gelten, steht außer Frage, aber welche rechtlichen Grundlagen sind für Fahrer von Gefahrguttransportern in Deutschland verbindlich? Zunächst sei in diesem Zusammenhang kurz erwähnt, was aus gesetzlicher Perspektive überhaupt als Gefahrgut eingestuft wird. Die Antwort darauf liefert § 2 des Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG):
Definition Gefährliche Güter
„(1) Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.“
Wichtig ist hierbei, dass ein Gefahrstoff nicht zwangsläufig ein Gefahrgut sein muss. Andersherum gilt das Gleiche, denn nicht jedes als gefährlich eingestufte Transportgut ist gleichzeitig auch als Gefahrstoff einzustufen. Daher heißt es im oben zitierten Paragraf auch „im Zusammenhang mit der Beförderung“.
Neben dem GGBefG gehört auch das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) zu den rechtlichen Grundlagen beim Gefahrguttransport in Deutschland. Vorschriften für die
- Klassifizierung,
- Verpackung,
- Kennzeichnung und
- Dokumentation
Ausbildung der Fahrzeugbesatzung
LKW-Fahrer, die Gefahrgut transportieren, müssen gemäß ADR an speziellen Schulungen teilnehmen. Betroffen sind alle Fahrer, die in Staaten der Europäischen Union unterwegs sind, aber auch für Fahrzeugführer einiger anderer europäischer Länder ist die Teilnahme an den Lehrgängen verbindlich. Der Basis-Kurs dauert in der Regel drei Tage und wird mit einer Prüfung bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgeschlossen.
Als Zertifikat erhalten Teilnehmer eine ADR-Bescheinigung, die für einen fünfjährigen Zeitraum Gültigkeit besitzt. Das auch als ADR-Führerschein bezeichnete Zusatzdokument für LKW-Fahrer berechtigt diese, sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Gefahrguttransporte durchzuführen. Wichtig ist nur, dass die Fahrten nicht außerhalb der EU stattfinden.
Abschließend sei als weitere rechtliche Grundlage auch die „Gefahrgut Verordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“ – kurz GGVSEB – zu nennen. Egal ob Straße, Schiene oder Wasser, die GGVSEB enthält Vorschriften für alle drei Transportwege. Im Kern entsprechen sich ADR und GGVSEB, aber die letztgenannte Richtlinie führt einige Inhalte ersterer genauer aus.
Pflichten der am Gefahrguttransport Beteiligten
Grundsätzlich umfasst die GGVSEB Sicherheitspflichten sowie Zuständigkeitsverteilung innerhalb des Bundesministeriums und anderer verantwortlicher Behörden in Deutschland. Außerdem sind die Pflichten nachfolgend aufgelisteter Personengruppen in der Richtlinie aufgeführt:
- Auftraggeber und Absender
- Beförderer und Empfänger
- Verlader, Verpacker, Befüller und Entlader
- Betreiber von Gefahrguttransportfahrzeugen
- Hersteller oder Wiederaufbereiter von Verpackungen
Welche Wege können Gefahrguttransporter in Deutschland nutzen?
Wer mit einem LKW oder Tanklaster Gefahrgut von A nach B befördern muss, dem steht nicht das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Dies bedeutet, dass unter Umständen nicht die praktischste Route gewählt werden darf, wenn innerhalb dieser bestimmte Streckenabschnitte nicht für Gefahrguttransporter ausgelegt sind. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 35 der GGVSEB.
Grundsätzlich besagt dieser, dass Gefahrgut auf Autobahnen zu befördern ist - vorausgesetzt, die Autobahnstrecke ist nicht mehr als doppelt so lang wie die direkte Route. Bei längerer Strecke ist ein Ausweichen nur auf bestimmte Straßen möglich. Zuständig für die Freigabe von Gefahrguttransporten ist in Deutschland die Straßenverkehrsbehörde. Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung im grenzüberschreitenden Verkehr für die ausländische Strecke liegt bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Staates.
Der Schiff- oder Zugtransport von Gefahrgütern ist dann gerechtfertigt, wenn die Entfernung dabei weniger als doppelt so lang ist wie der direkte Weg.
LKW-Fahrer müssen in Deutschland während der Fahrt eine Bescheinigung des Eisenbahn-Bundesamtes bzw. der Generaldirektion für Wasserstraßen mitführen, um nachzuweisen, dass keine Zug- oder Schiffsbeförderung als Alternative infrage kommt.
Beispiele aus dem in Deutschland geltenden Bußgeldkatalog zum Gefahrgut
Mehr über Gefahrguttransporte in Deutschland erfahren Sie hier: Bußgeldkatalog.net